26.05.2013, 10:33 Uhr » Prävention » Unternehmermodell » Bedarfsberatung

Bedarfsorientierte Betreuung Unternehmermodell



Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten bei Teilnahme am Unternehmermodell


Für die bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben/Betriebsstätten mit bis zu 10 Beschäftigten, die am BGN-Unternehmermodell oder an der Branchenbetreuung teilnehmen, besteht für Sie als Unternehmer die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine Beratung durch ein BGN- Kompetenzzentrum in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.

Welches Kompetenzzentrum für Sie regional zuständig ist, erfahren Sie nachfolgend durch Eingabe Ihrer Postleitzahl.

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Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten bei Teilnahme am Unternehmermodell


Ein zentraler Bestandteil im Unternehmermodell ist die bedarfsorientierte Betreuung. Sie, der Unternehmer, stellen eigenverantwortlich fest, wann und in welchem Umfang Sie Unterstützung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen. Es obliegt Ihnen als Unternehmer, selbst die erforderliche Betreuung durch innerbetriebliches Personal oder externe Dienstleister sicherzustellen. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.

Hinweis: Dienstleister des ASD*BGN als auch der Kompetenzzentren bieten hierzu ihre kostenpflichtige Unterstützung für die Bedarfsfallberatung an.

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