Alle Betriebe mit einem/r Beschäftigten oder mehr müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vorweisen. Die BGN hat diese gesetzliche Vorgabe gemäß Arbeitsschutzgesetz/Arbeitssicherheitsgesetz in einer Vorschrift umgesetzt: Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" enthält alle Möglichkeiten der Betreuung.
Neben der der sogenannten Regelbetreuung gibt es zwei alternative Betreuungsmodelle, bei denen der/die Unternehmer(in) besonders gefordert sind. Dafür fallen beim Kompetenzzentrenmodell grundsätzlich keine und beim Unternehmermodell geringere Kosten für die Expertenbetreuung an.
Betreuungsmöglichkeiten im Überblick
Regelbetreuung
bis zu 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuungen
mehr als 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Betreuung durch Betriebsarzt / Sicherheitsfachkraft
Wahlmöglichkeiten
Externe Dienstleister
ASD*BGN
Eigener Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Details zur Regelbetreuung und alternativen Betreuung (insbesondere zu Unterschieden der Gewerbe, unterteilt in 3 Gruppen) siehe DGUV Vorschrift 2.
Unternehmermodell / Kompetenzzentrenmodell
(alternative Betreuung)
mehr als 10 Beschäftigte
bis zu 50 Beschäftigte
Unternehmermodell
(Qualifikation über Basisseminar)
bis zu 10 Beschäftigte
Kompetenzzentrenmodell
(gewerbespezifische Qualifikation)
Beratung im Bedarfsfall durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Kosten trägt der Unternehmer
Beratung im Bedarfsfall durch Kompetenzzentren
Kostenübernahme durch BGN
Bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung ist zu unterscheiden zwischen der Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten und der Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst eine ganzheitliche Bewertung aller Faktoren der Arbeitsumgebung sowie der Person des Beschäftigten, bezogen auf jeden einzelnen Arbeitsplatz.
weiterlesenFür Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Ihre Aufgabe als Unternehmer/-in eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht so viel zu tun: Der Unternehmer kann die meisten Frage-/Problemstellungen selbst in die Hand nehmen. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell.
weiterlesenFür Betriebe mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten
Das Unternehmermodell wird Betrieben bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten angeboten.
Grundidee ist, dass in dieser Betriebsgröße der Unternehmer Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten im Arbeitsschutz ist. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er weiß, wann er Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch nehmen muss. Die Kosten einer (erfahrungsgemäß notwendigen) Expertenberatung im Bedarfsfall trägt der/die Unternehmer(in) selbst.
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