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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Beratung durch einen Arbeitsmediziner

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

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Alle Betriebe mit einer/einem Beschäftigten oder mehr müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vorweisen. Die BGN hat diese gesetzliche Vorgabe gemäß Arbeitsschutzgesetz/Arbeitssicherheitsgesetz in einer Vorschrift umgesetzt: Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" enthält alle Möglichkeiten der Betreuung.

Neben der der sogenannten Regelbetreuung gibt es zwei alternative Betreuungsmodelle, bei denen die Unternehmerin oder der Unternehmer besonders gefordert sind. Dafür fallen beim Kompetenzzentrenmodell grundsätzlich keine und beim Unternehmermodell geringere Kosten für die Expertenbetreuung an.
 

Betreuungs­möglichkeiten im Überblick

Anlage 1
Anlage 2

Regel­betreuung

 

bis zu 10 Beschäftigte

Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuungen

mehr als 10 Beschäftigte

Grundbetreuung und betriebs­spezifische Betreuung

Betreuung durch Betriebsarzt / Sicherheits­fachkraft

Wahlmöglich­keiten

Externe Dienst­leister

ASD*BGN

Eigener Betriebs­arzt und Fachkraft für Arbeits­sicherheit

Details zur Regel­betreuung und alternativen Betreuung (insbesondere zu Unterschieden der Gewerbe, unterteilt in 3 Gruppen) siehe DGUV Vorschrift 2.

Anlage 3
Anlage 4

Unternehmer­modell / Kompetenz­zentren­modell

(alternative Betreuung)

mehr als 10 Beschäftigte
bis zu 50 Beschäftigte

Unternehmer­modell

(Qualifikation über Basisseminar)

bis zu 10 Beschäftigte
 

Kompetenz­zentren­modell

(gewerbe­spezifische Qualifikation)

Beratung im Bedarfsfall durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeits­sicherheit)

Kosten trägt der Unternehmer

Beratung im Bedarfsfall durch Kompetenz­zentren

Kostenübernahme durch BGN

Bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung ist zu unterscheiden zwischen der Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten und der Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst eine ganzheitliche Bewertung aller Faktoren der Arbeitsumgebung sowie der Person der/des Beschäftigten, bezogen auf jeden einzelnen Arbeitsplatz.

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Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

Ihre Aufgabe als Unternehmerin oder Unternehmer eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht so viel zu tun: Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können die meisten Frage- und Problemstellungen selbst in die Hand nehmen. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell. 

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Für Betriebe mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten

Das Unternehmermodell wird Betrieben bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten angeboten.

Grundidee ist, dass in dieser Betriebsgröße der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten im Arbeitsschutz ist. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er oder sie weiß, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch genommen werden muss. Die Kosten einer (erfahrungsgemäß notwendigen) Expertenberatung im Bedarfsfall tragen die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst.

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DGUV Vorschrift 2

KPZ-Betreuung Schausteller

Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt die Maßnahmen, die Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheits­ingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu ergebenden Pflichten zu treffen haben. 

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ASD*BGN

Eine Aufsichtsperson begrüßt den Inhaber einer Bäckerei

Der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der BGN (ASD*BGN) deckt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Form einer kombinierten Betreuungs­leistung für seine Mitglieder ab. Er richtet sich insbesondere an die Betriebe, die der Regelbetreuungspflicht unterliegen.

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Betreuungsmodelle

0621 4456 - 3535

asd-befreiung@bgn.de asd-befreiung@bgn.de

ASD*BGN

Der Arbeits­medi­zini­sche und Sicher­heits­tech­ni­sche Dienst der BGN (ASD*BGN) deckt die Regel­be­treuung nach DGUV Vorschrift 2 ab.

zum ASD*BGN
Kompetenzzentrenmodell

Lösung für Kleinbetriebe

Der Unternehmer übernimmt die Betreuung selbst – mit kostenloser Expertenberatung.

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Kompetenzzentrum suchen

Betreuung im Bedarfsfall für Teilnehmer des Kompetenz­zentren­modells (kostenlos) oder des Unternehmermodells (kostenpflichtig).

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KPZ-Fortbildung

Bei dieser neuen Fortbildungsmaßnahme im Kompetenzzentrenmodell frischen Sie Ihr Wissen auf. 

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