19.06.2013, 00:05 Uhr
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Fernqualifizierung nach DGUV Vorschrift 2
Branchenmodell (ausgenommen Fleischwirtschaft)
Seit langem fordert der Gesetzgeber eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben ab einem/r Arbeitnehmer/-in. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat diese gesetzliche Vorgabe unter Berücksichtigung der sachlichen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit in Vorschriften umgesetzt: Seit 31.12.2010 in der neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit«. In dieser Vorschrift wird die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung, auch für Kleinbetriebe, geregelt. Ihre Aufgabe als Unternehmer/-in eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. Ob Sie hierfür eine Beratung benötigen, hängt davon ab, ob Sie in Ihrem Betrieb einen Beratungsbedarf haben. Den Beratungsbedarf können Sie selbst feststellen, wenn Sie qualifiziert sind, d. h. über wichtige Dinge gut informiert sind. Diese Qualifikation können Sie auf drei verschiedenen Wegen erreichen:
Es kann nur der Unternehmer selbst an der Qualifizierungmaßnahme Fernlehrgang teilnehmen und sich durch die Teilnahme an diesem Modul für die Branchenbetreuung qualifizieren.
Bitte beachten Sie, dass nur Betriebsstätten mit bis zu 10 Beschäftigten die Branchenbetreuung in Anspruch nehmen können.
Infos zum BGN-Branchenmodell
Fon 06 21/44 56-33 33
Fax 06 21/44 56-33 30
E-Mail: branchenbetreuung@bgn.de
Fernlehrgangs-Unterlagen
Folgende Fernlehrgangs-Unterlagen des BGN-Branchenmodells sind in Papierform und in elektronischer Form verfügbar:
Anforderung Fernlehrgang
Hiermit beantrage ich die Teilnahme zum kostenlosen Fernlehrgang der BGN.
Ich bin Unternehmer eines Kleinstunternehmens bzw. einer Betriebsstätte mit bis zu 10 Beschäftigten und möchte mich über den Fernlehrgang gemäß DGUV Vorschrift 2 qualifizieren.
** Die Zahl der Beschäftigten errechnet sich aus der Summe der geleisteten Arbeitsstunden aller Beschäftigten, also auch der Teilzeitbeschäftigten. Der Wert für einen Beschäftigten beträgt zurzeit 1.600 (Stand 03/10) Arbeitsstunden pro Jahr.
E-Mail: branchenbetreuung@bgn.de
Unternehmermodell
Im Rahmen des Unternehmermodells besteht zur Ermöglichung einer schnellen Qualifizierung und zeitlich auf 1 Jahr beschränkten Befreiung von der Regelbetreuung die Option der Startqualifizierung .
Innerhalb dieses Jahres muss dann ein Basisseminar absolviert werden (Seminare zum Unternehmermodell ).
Seit langem fordert der Gesetzgeber eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben ab einem/r Arbeitnehmer/-in. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat diese gesetzliche Vorgabe unter Berücksichtigung der sachlichen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit in Vorschriften umgesetzt: Seit 31.12.2010 in der neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 »Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit«. In dieser Vorschrift wird die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung, auch für Kleinbetriebe, geregelt. Ihre Aufgabe als Unternehmer/-in eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. Ob Sie hierfür eine Beratung benötigen, hängt davon ab, ob Sie in Ihrem Betrieb einen Beratungsbedarf haben. Den Beratungsbedarf können Sie selbst feststellen, wenn Sie qualifiziert sind, d. h. über wichtige Dinge gut informiert sind. Diese Qualifikation können Sie auf drei verschiedenen Wegen erreichen:
- Teilnahme am Fernlehrgang
- Teilnahme an einem Arbeitsschutzförderungsprojekt der BGN
- Teilnahme an einem 1-Tages-Seminar (Präsenzseminar)
Es kann nur der Unternehmer selbst an der Qualifizierungmaßnahme Fernlehrgang teilnehmen und sich durch die Teilnahme an diesem Modul für die Branchenbetreuung qualifizieren.
Bitte beachten Sie, dass nur Betriebsstätten mit bis zu 10 Beschäftigten die Branchenbetreuung in Anspruch nehmen können.
Infos zum BGN-Branchenmodell
Fon 06 21/44 56-33 33
Fax 06 21/44 56-33 30
E-Mail: branchenbetreuung@bgn.de
Fernlehrgangs-Unterlagen
Folgende Fernlehrgangs-Unterlagen des BGN-Branchenmodells sind in Papierform und in elektronischer Form verfügbar:
- für Bäckereien und Konditoreien
- für Gaststätten, Küchenbetriebe und Hotels (auch in chinesischer Sprache)
- für Betriebe, die eher feuchte und nasse Produkte verarbeiten
- für Betriebe, die eher trockene Produkte verarbeiten
- für Fahrgeschäfte und größere Geschäfte, für ambulante Gastronomie, für kleinere Schausteller (nur auf BGN-DVD)
Anforderung Fernlehrgang
Hiermit beantrage ich die Teilnahme zum kostenlosen Fernlehrgang der BGN.
Ich bin Unternehmer eines Kleinstunternehmens bzw. einer Betriebsstätte mit bis zu 10 Beschäftigten und möchte mich über den Fernlehrgang gemäß DGUV Vorschrift 2 qualifizieren.
** Die Zahl der Beschäftigten errechnet sich aus der Summe der geleisteten Arbeitsstunden aller Beschäftigten, also auch der Teilzeitbeschäftigten. Der Wert für einen Beschäftigten beträgt zurzeit 1.600 (Stand 03/10) Arbeitsstunden pro Jahr.
E-Mail: branchenbetreuung@bgn.de
| Beschreibung | Datei |
| Anforderung Fernlehrgang | |
Unternehmermodell
Im Rahmen des Unternehmermodells besteht zur Ermöglichung einer schnellen Qualifizierung und zeitlich auf 1 Jahr beschränkten Befreiung von der Regelbetreuung die Option der Startqualifizierung .
Innerhalb dieses Jahres muss dann ein Basisseminar absolviert werden (Seminare zum Unternehmermodell ).
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