19.06.2013, 16:57 Uhr » Prävention » Prüfen/Zertifizieren

Beurteilung der sicherheitstechnischen Konformität im Arbeitsschutz

Bild: Spannung messen mit Voltometer

Prüfen und Zertifizieren von technischen Arbeitsmitteln hat eine lange Tradition bei der BGN. Bis mindestens in die 1920iger Jahre zurück können sicherheitstechnische Beurteilungen von Produkten bei Herstellern belegt werden. Ziel war und ist es, in der Konzeptionsphase Einfluss auf die sichere Gestaltung zu nehmen, also bevor die Erzeugnisse in die Betriebe gelangen. Wir sprechen deshalb von einer Prävention an der Quelle. Die Prüfungstätigkeit ermöglicht das direkte Einwirken auf die Gestaltung von technischen Arbeitsmitteln, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb des Arbeitsmittels beim Verwender zu ermöglichen.

Bild: Zertifikate der BGN

Dass das gelingt, konnte in einer Untersuchung über den Nutzen der Baumusterprüfung anhand der bei der BGN vorliegenden Daten über Beanstandungen und untersuchte Unfälle nachgewiesen werden. Baumustergeprüfte Maschinen und Geräte stellen demnach ein etwa 12-fach geringeres sicherheitstechnisches Risiko dar (Präventionsfaktor 12), als nicht geprüfte Erzeugnisse.

Bild: Schallmessung im Labor

Die Verantwortung für das Bereitstellen von sicheren Arbeitsmitteln und für den sicheren Betrieb liegt nach der Betriebssicherheitsverordnung beim Betreiber. Ob ein Arbeitsmittel als sicher erachtet werden kann, richtet sich heute überwiegend nach europäischen Richtlinien. Gerade Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sind bei den Auswirkungen der Europäisierung der sicherheitstechnischen Anforderungen an Maschinen benachteiligt, weil sie oft weder quantitativ noch qualitativ über das erforderliche Personal verfügen, das sich damit auseinandersetzen kann. Die Verwendung geprüfter Erzeugnisse bietet da eine gute Unterstützung.

Die Datenbank der geprüften Produkte unter: http://www.pz.bgn.de/h-gepruefte-prod.html gibt einen Überblick über Hersteller, Erzeugnisse, Typen und Gültigkeit der Zertifikate.

In der Broschüre‚ Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten ist eine einfach zu handhabende Checkliste als Hilfestellung für die Einschätzung auch nicht geprüfter Erzeugnisse enthalten. Die Broschüre kann kostenlos unter der u. a. Adresse angefordert werden.


Der Vorteil der Prüfung durch eine berufsgenossenschaftliche Stelle liegt darin, dass die Prüfexperten ihre Kenntnisse über die Verwendung der Erzeugnisse und das Unfallgeschehen praxisgerecht in ihre Beurteilung einfließen lassen. Die technische Kompetenz, die für das Ausüben der Prüftätigkeit erforderlich ist, wird über die eigentliche Beurteilung der sicherheitstechnischen Konformität im Arbeitsschutz auch dazu genutzt strategische Konzepte im Bezug auf die Sicherheit von Maschinen und Geräten zu entwickeln, um damit insbesondere neue Technologien im Sinne der Prävention zu beeinflussen. Letztlich kommt auch das den Mitgliedsbetrieben zugute. Beispiele dafür sind: Elektronik in der Sicherheitstechnik, Automatisierungstechnik, Fernwartung von Maschinen, Verwendung von UV-C Strahlung, Sauerstoffbegasung bei der Nahrungsmittelverpackung, hygienegerechte Konstruktion usw.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Prüf- und Zertifizierungsstelle für technische Arbeitsmittel
Dynamostraße 7-11, D-68165 Mannheim
Fon +49/621/4456-3430
Fax +49/621/4456-3470
Internet: http://www.pz.bgn.de
E-Mail: maschinensicherheit@bgn.de

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