20.06.2013, 03:53 Uhr
»
Prävention
» Gefährdungsbeurteilung
Zufriedener Gastwirt
Gefährdungsbeurteilung
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Brennpunkt der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten sein. So will es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).
Diese Forderung des Gesetzgebers bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Ausgestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich ist. Eine Gefährdungsbeurteilung soll daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden. Sie soll alle relevanten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen sowie die Maßnahmenüberprüfung umfassen:
Hierzu bietet die BGN nachfolgende Handlungshilfen an:
Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).
Diese Forderung des Gesetzgebers bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Ausgestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich ist. Eine Gefährdungsbeurteilung soll daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden. Sie soll alle relevanten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen sowie die Maßnahmenüberprüfung umfassen:
Hierzu bietet die BGN nachfolgende Handlungshilfen an:
- Gefährdungsbeurteilung Getränkeschankanlagen
- Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI)
- Gefährdungsbeurteilungen auf der BGN-CD-ROM
Sitemap
Fehlermelder
Kontakt 








